Auch das ist strafbar und kann laut Straßenverkehrsgesetz § 21 mit einem Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.Hallo und guten Morgen ich ziehe wirklich in erwägung ihren dienstbin Anspruch zu nehmen aber hätte da noch 2 kleine Fragen wie lauft es ab mit der Unterschrift vom Prüfer auf der Rückseite vom… Read More